Die Abwicklung eines einfachen Überspannungsschaden hat 10 Wochen in Anspruch genommen. Nach Einreichung von geforderten Kostenvoranschlägen ist zusätzlich ein Gutachter zur Schadensfeststellung eingeschaltet worden. Dieser hat die Schäden auch festgestellt. Die eingereichten Kosten wurden trotzdem nicht vollständig erstattet. Bei fast jedem Abwicklungsschritt musste zusätzlich telefonisch Kontakt aufgenommen werden. Nach mehr als 20 Jahren ohne einen gemeldeten Schaden ist diese Vorgehensweise nicht nachvollziehbar. Wir werden uns einen anderen Versicherungspartner suchen.
Die Abwicklung eines einfachen Überspannungsschaden hat 10 Wochen in Anspruch genommen. Nach Einreichung von geforderten Kostenvoranschlägen ist zusätzlich ein Gutachter zur Schadensfeststellung eingeschaltet worden. Dieser hat die Schäden auch festgestellt. Die eingereichten Kosten wurden trotzdem nicht vollständig erstattet. Bei fast jedem Abwicklungsschritt musste zusätzlich telefonisch Kontakt aufgenommen werden. Nach mehr als 20 Jahren ohne einen gemeldeten Schaden ist diese Vorgehensweise nicht nachvollziehbar. Wir werden uns einen anderen Versicherungspartner suchen.