Skip to main content
Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung3.0
10.08.2017 | 08:17 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Es wurden zum wiederholten Male Positionen aus der Rechnung gestrichen, die von der Beihilfe anstandslos übernommen werden. Da bei beiden Abrechnungsstellen die GOÄ maßgeblich ist, kann dies von Seiten des Patienten nicht nachvollzogen werden.
Es wurden zum wiederholten Male Positionen aus der Rechnung gestrichen, die von der Beihilfe anstandslos übernommen werden. Da bei beiden Abrechnungsstellen die GOÄ maßgeblich ist, kann dies von Seiten des Patienten nicht nachvollzogen werden.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja