Wilkühr bei der Annerkennung von Leistungen bezüglich Zahnarztrechmungen. Berechnungmitarbeitetin lehnte ohne honreichende Argumentatipn die Bezahlund von med. notw. Leistungen ab
Wilkühr bei der Annerkennung von Leistungen bezüglich Zahnarztrechmungen. Berechnungmitarbeitetin lehnte ohne honreichende Argumentatipn die Bezahlund von med. notw. Leistungen ab