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Gesamtbewertung4.0
16.08.2017 | 18:58 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Es sollte bei Ablehnung einer Rechnung auf Grund eines bereits ausgeschöpften Betrages (in diesem Fall ***€ in zwei Jahren für Sehhilfen), angegeben werden, ab wann eine entsprechende Rechnung wieder eingereicht werden kann. Danke
Es sollte bei Ablehnung einer Rechnung auf Grund eines bereits ausgeschöpften Betrages (in diesem Fall ***€ in zwei Jahren für Sehhilfen), angegeben werden, ab wann eine entsprechende Rechnung wieder eingereicht werden kann. Danke
Würde Bank weiterempfehlen
Ja