Zwischen der elektronischen Rechnungseinreichung und der Überweisung der Erstattungsbeträge liegen nur wenige Arbeitstage.
Auf die Unterschrift auf der Kostenaufstellung könnte bei elektronischer Einreichung verzichtet werden.
Zwischen der elektronischen Rechnungseinreichung und der Überweisung der Erstattungsbeträge liegen nur wenige Arbeitstage.
Auf die Unterschrift auf der Kostenaufstellung könnte bei elektronischer Einreichung verzichtet werden.