Abrechnung einer Leistung der Zahnzusatzversicherung. Hierbei gab es anfangs Rückfragen zu den Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die es in diesem Fall nicht gab. Der nicht vorhandene Heil-und-Kosten-Plan konnte schnell und unbürokratisch durch eine Bestätigung des behandelnden Arztes erledigt werden.
Abrechnung einer Leistung der Zahnzusatzversicherung. Hierbei gab es anfangs Rückfragen zu den Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die es in diesem Fall nicht gab. Der nicht vorhandene Heil-und-Kosten-Plan konnte schnell und unbürokratisch durch eine Bestätigung des behandelnden Arztes erledigt werden.