Erstattungen geschahen immer erst nach mindestens zweitem Anlauf, also Nachhaken und Tarifbestimmungen vorbeten waren notwendig, um die gewünschten, also versicherten Leistungen tatsächlich zu bekommen.
Erstattungen geschahen immer erst nach mindestens zweitem Anlauf, also Nachhaken und Tarifbestimmungen vorbeten waren notwendig, um die gewünschten, also versicherten Leistungen tatsächlich zu bekommen.