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Gesamtbewertung1.0
26.08.2017 | 09:07 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Grund der Bewertung ist das meiner Meinung nach kundenunfreundliche Verhalten bei der Gewährung vertraglich garantierter Leistungen. So wurden mir in rechtswirdriger Art und Weise vertraglich zustehende Leistungen für einen Krankenhausaufenthalt meiner Ehefrau im Dezember 2016 verwehrt. Folge ist dass ich gezwungen bin diese Leistungen einzuklagen. Meine Tochter, die Rechtsanwältin ist, bereitet gerade die Klage vor. Sie wird in wenigen Tagen an das hiesige Amtsgericht gehen. Ich frage mich wie unmoralisch muss eine Krankenversicherung sein wenn Sie Kunden mit erheblichen Erkrankungen - hier meine Ehefrau (= *** usw.) - vertraglich zustehende Leistungen für Behandlungen die der Linderung des Leidens dienen verweigert. Dies empfinde ich umso mehr als unmoralisch da meine Ehefrau über 20 Jahre für eine Anwartschaft bezahlt hat - d. h. die DBV hat 20 Jahre lang Beiträge ohne Gegenleistung kassiert -und verweigert jetzt - im Krankheitsfall die Leistung!
Grund der Bewertung ist das meiner Meinung nach kundenunfreundliche Verhalten bei der Gewährung vertraglich garantierter Leistungen. So wurden mir in rechtswirdriger Art und Weise vertraglich zustehende Leistungen für einen Krankenhausaufenthalt meiner Ehefrau im Dezember 2016 verwehrt. Folge ist dass ich gezwungen bin diese Leistungen einzuklagen. Meine Tochter, die Rechtsanwältin ist, bereitet gerade die Klage vor. Sie wird in wenigen Tagen an das hiesige Amtsgericht gehen. Ich frage mich wie unmoralisch muss eine Krankenversicherung sein wenn Sie Kunden mit erheblichen Erkrankungen - hier meine Ehefrau (= *** usw.) - vertraglich zustehende Leistungen für Behandlungen die der Linderung des Leidens dienen verweigert. Dies empfinde ich umso mehr als unmoralisch da meine Ehefrau über 20 Jahre für eine Anwartschaft bezahlt hat - d. h. die DBV hat 20 Jahre lang Beiträge ohne Gegenleistung kassiert -und verweigert jetzt - im Krankheitsfall die Leistung!
Würde Bank weiterempfehlen
Nein