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Gesamtbewertung1.0
26.08.2017 | 14:57 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die Leistungsabrechnungen sind gut nachvollziehbar und verständlich. Probleme hatte ich bei der Rechnungen, die unter anderem die Gebühr nach Nummer 800 GOÄ enthielten. Die Gebühr für eine eingehende neurologische Untersuchung wurde wiederholt zunächst nicht erstattet. Eine Überprüfung der Erstattungspflicht wurde jedoch zugesagt, wenn das Untersuchungsprotokoll vorgelegt werde. Für den Versicherten ist es nicht ganz einfach, das Untersuchungsprotokoll zu erhalten. Dies kann mit Kosten verbunden sein, die in keinem Verhältnis zum Erstattungsbetrag stehen. Nach einem Fachbeitrag im Deutschen Ärzteblatt genügt es aber, wenn mindestens drei neurologischen Bereiche untersucht worden sind, um die Nummer 800 GOÄ abrechnen zu können. Dies ist in der Regel der Fall. Die Verfahrensweise bei der Erstattung der Gebühr nach Nummer 800 GOÄ sollte überprüft werden
Die Leistungsabrechnungen sind gut nachvollziehbar und verständlich. Probleme hatte ich bei der Rechnungen, die unter anderem die Gebühr nach Nummer 800 GOÄ enthielten. Die Gebühr für eine eingehende neurologische Untersuchung wurde wiederholt zunächst nicht erstattet. Eine Überprüfung der Erstattungspflicht wurde jedoch zugesagt, wenn das Untersuchungsprotokoll vorgelegt werde. Für den Versicherten ist es nicht ganz einfach, das Untersuchungsprotokoll zu erhalten. Dies kann mit Kosten verbunden sein, die in keinem Verhältnis zum Erstattungsbetrag stehen. Nach einem Fachbeitrag im Deutschen Ärzteblatt genügt es aber, wenn mindestens drei neurologischen Bereiche untersucht worden sind, um die Nummer 800 GOÄ abrechnen zu können. Dies ist in der Regel der Fall. Die Verfahrensweise bei der Erstattung der Gebühr nach Nummer 800 GOÄ sollte überprüft werden
Würde Bank weiterempfehlen
Nein