Wenn man eine Anfrage stellt zu einer Behandlung und eine Antwort von AXA erhält,
geht man davon aus, dass man eine "positiv" beantwortete Anfrage auch so mit einer
Rechnung ebenfalls umgesetzt bekommt.
Es gab eine Ablehnung der Rechnung. Erst auf nochmaligen Hinweis zur vorigen Antwort von
AXA wurde dann die Rechnung beglichen.
Wenn man eine Anfrage stellt zu einer Behandlung und eine Antwort von AXA erhält,
geht man davon aus, dass man eine "positiv" beantwortete Anfrage auch so mit einer
Rechnung ebenfalls umgesetzt bekommt.
Es gab eine Ablehnung der Rechnung. Erst auf nochmaligen Hinweis zur vorigen Antwort von
AXA wurde dann die Rechnung beglichen.