Abzug wegen gelegentlich nicht gut nachvollziehbarer Anforderungen an Nachweisen (im vorliegenden Fall sollte ich beispielsweise eine ärztliche Bestätigung einreichen, warum weitere physiotherapeutische Maßnahmen erforderlich sind. Tatsächlich war die Behandlung bereits abgeschlossen, das wurde aber gar nicht gefragt.).
Abzug wegen gelegentlich nicht gut nachvollziehbarer Anforderungen an Nachweisen (im vorliegenden Fall sollte ich beispielsweise eine ärztliche Bestätigung einreichen, warum weitere physiotherapeutische Maßnahmen erforderlich sind. Tatsächlich war die Behandlung bereits abgeschlossen, das wurde aber gar nicht gefragt.).