Gesetzliche Vorsorgeuntersuchung wurde ohne Begründung auf den Selbstbehalt angerechnet.
Eine telefonische Kontaktaufnahme war, trotz mehrfacher Versuche nicht möglich, da Hotline permanent überlastet.
Gesetzliche Vorsorgeuntersuchung wurde ohne Begründung auf den Selbstbehalt angerechnet.
Eine telefonische Kontaktaufnahme war, trotz mehrfacher Versuche nicht möglich, da Hotline permanent überlastet.