zeitlich gute Bearbeitung eingereichter Leistungsansprüche, sollte im Extremfall nicht über 14 Tage betragen. Bei Rückfragen erfolgen aufklärende Beantwortungen. Leider sind teilweise Wartezeiten bei telefonischen Anfragen gegeben, aber kann letztlich akzeptiert werden. Eine örtliche Ansprechbarkeit mit Entscheidungsvollmacht wäre im Rahmen z.B. bei kurzfristigen Entscheidungen für Krankenhauseinweisungen oder Kostenübernahmen für die Kunden sicherlich angenehmer.
zeitlich gute Bearbeitung eingereichter Leistungsansprüche, sollte im Extremfall nicht über 14 Tage betragen. Bei Rückfragen erfolgen aufklärende Beantwortungen. Leider sind teilweise Wartezeiten bei telefonischen Anfragen gegeben, aber kann letztlich akzeptiert werden. Eine örtliche Ansprechbarkeit mit Entscheidungsvollmacht wäre im Rahmen z.B. bei kurzfristigen Entscheidungen für Krankenhauseinweisungen oder Kostenübernahmen für die Kunden sicherlich angenehmer.