Zwischen Überweisung (Geldeingang) und dem schriftlichen Bescheid mit der Erklärung für den Überweisungsbetrag bzw. gfls. den Gründen für eine Ablehnung bzw. Reduzuierung der zu erwartenden Leistungen liegen manchmal mehr als acht Tage. Kann dieser schriftliche Bescheid nicht per E-Mail parallel zur Zahlung erfolgen?
Zwischen Überweisung (Geldeingang) und dem schriftlichen Bescheid mit der Erklärung für den Überweisungsbetrag bzw. gfls. den Gründen für eine Ablehnung bzw. Reduzuierung der zu erwartenden Leistungen liegen manchmal mehr als acht Tage. Kann dieser schriftliche Bescheid nicht per E-Mail parallel zur Zahlung erfolgen?