Die Abrechnung erfolgt in der Regel sehr zügig, etwaige Kürzungen sind immer nachvollziehbar. Selbst grundsätzlich nicht erstattungsfähige Leistungen wurden bisher bei entsprechender ärztlicher Begründung (anteilig) übernommen
Die Abrechnung erfolgt in der Regel sehr zügig, etwaige Kürzungen sind immer nachvollziehbar. Selbst grundsätzlich nicht erstattungsfähige Leistungen wurden bisher bei entsprechender ärztlicher Begründung (anteilig) übernommen