Bisher eingereichte Belege wurden fast immer in vollem Umfang erstattet. Auch Leistungen aus dem Europäischen Ausland.
Leider kommt es hin und wieder vor, daß Rechnungsstelle und Krankenversicherer hinsichtlich Erstattung unterschiedliche Ansichten haben, dies auch über ihre jeweilige Rechtsabteilung untermauern. Letztlich der Versicherte die Kosten doch übernehmen muß und nicht erstattet bekommt.
Bisher eingereichte Belege wurden fast immer in vollem Umfang erstattet. Auch Leistungen aus dem Europäischen Ausland.
Leider kommt es hin und wieder vor, daß Rechnungsstelle und Krankenversicherer hinsichtlich Erstattung unterschiedliche Ansichten haben, dies auch über ihre jeweilige Rechtsabteilung untermauern. Letztlich der Versicherte die Kosten doch übernehmen muß und nicht erstattet bekommt.