| 14.10.2017 | 11:21 Uhr VerifiziertMittlerweile werden aber bei fast jeder Leistungsabrechnung meist immer Kleinbeträge abgelehnt mit mehr oder weniger zweifelhafter Begründung. Bei Nachfrage kollidieren die Aussagen zwischen dem behandelnden Arzt und der Verrechnungsstelle mit der Krankenversicherung - trotz stichhaltiger ärztlicher Begründung und Anführung von medizinischen Argumenten. Am Ende hat immer der Versicherungsnehmer den Ärger und den unnötigen Schriftverkehr und bleibt oft auf den ungerechtfertigten Kosten sitzen. Als Argument wird angeführt, dass die Leistung überflüssig, nicht abrechenbar oder schlicht zu teuer war. Nach einer ausführlichen Begründung für diese Meinung suchen die Versicherten meist vergebens. Der hilfesuchende Patient darf nicht der Leidtragende sein zwischen verschiedenen Meinungsdifferenzen, Auslegungen, Betrachtungsweisen oder unterschiedlicher Erstattungspraxis und Interpretationen zwischen Verrechnungsstelle, Arzt und Krankenversicherungsgesellschaft. Mittlerweile werden aber bei fast jeder Leistungsabrechnung meist immer Kleinbeträge abgelehnt mit mehr oder weniger zweifelhafter Begründung. Bei Nachfrage kollidieren die Aussagen zwischen dem behandelnden Arzt und der Verrechnungsstelle mit der Krankenversicherung - trotz stichhaltiger ärztlicher Begründung und Anführung von medizinischen Argumenten. Am Ende hat immer der Versicherungsnehmer den Ärger und den unnötigen Schriftverkehr und bleibt oft auf den ungerechtfertigten Kosten sitzen. Als Argument wird angeführt, dass die Leistung überflüssig, nicht abrechenbar oder schlicht zu teuer war. Nach einer ausführlichen Begründung für diese Meinung suchen die Versicherten meist vergebens. Der hilfesuchende Patient darf nicht der Leidtragende sein zwischen verschiedenen Meinungsdifferenzen, Auslegungen, Betrachtungsweisen oder unterschiedlicher Erstattungspraxis und Interpretationen zwischen Verrechnungsstelle, Arzt und Krankenversicherungsgesellschaft. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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