Manche Leistungsabrechnungen etwa bei Heilpraktikern, Osteopathen und Myoreflextherapeuten werden im Gegensatz zur "Beihilfe" nicht bezahlt. Der Versicherungsschutz sollte auch Leistungen durch Institute in der Rechtsform einer "GmbH" oder "AG" berücksichtigen, denn manche Ärzte haben diese juristische Form bewusst gewählt, auch aus haftungsrechtlichen Gründen. Dies ist für die DBV doch ein formales Ablehnungskriterium, inhaltlich-materiell ist es als Patient und als Mitglied Ihrer Versicherung nicht überzeugend.
Manche Leistungsabrechnungen etwa bei Heilpraktikern, Osteopathen und Myoreflextherapeuten werden im Gegensatz zur "Beihilfe" nicht bezahlt. Der Versicherungsschutz sollte auch Leistungen durch Institute in der Rechtsform einer "GmbH" oder "AG" berücksichtigen, denn manche Ärzte haben diese juristische Form bewusst gewählt, auch aus haftungsrechtlichen Gründen. Dies ist für die DBV doch ein formales Ablehnungskriterium, inhaltlich-materiell ist es als Patient und als Mitglied Ihrer Versicherung nicht überzeugend.