Von einer eingereichten mehrseitigen PDF-Datei wurde lediglich die erste Seite bearbeitet. Alle folgenden Seiten wurden nicht bemerkt oder wahrgenommen und somit auch nicht bei der Erteilung des Bescheides berücksichtigt. Eine erneute Beantragung/Einreichung war zwangsläufig die Folge (= doppelter Arbeitsaufwand beiderseits).
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