In den meisten Fällen wurde eine Erstattung zumeist zeitnah vorgenommen. Zu bemängeln ist, dass die Voraussetzungen für die Versicherungsleistungen nicht immer auf den neusten Stand sind. Bei einer Zahnarztleistung wurde eine vom Zahnarzt vorgenommene Behandlung, die der Zahnarzt nach modernen Anwendungsformen vorgenommen hat, nicht als erstattungswürdige Aufwendungen eingestuft wurde. Hier sollte die Versicherung bemüht sein, immer auf den aktuellen Stand der Behandlungsformen zu sein.
In den meisten Fällen wurde eine Erstattung zumeist zeitnah vorgenommen. Zu bemängeln ist, dass die Voraussetzungen für die Versicherungsleistungen nicht immer auf den neusten Stand sind. Bei einer Zahnarztleistung wurde eine vom Zahnarzt vorgenommene Behandlung, die der Zahnarzt nach modernen Anwendungsformen vorgenommen hat, nicht als erstattungswürdige Aufwendungen eingestuft wurde. Hier sollte die Versicherung bemüht sein, immer auf den aktuellen Stand der Behandlungsformen zu sein.