Die DBV ist nur für einen Teil eines Beratungsgesprächs aufgekommen, da die Begründung des Ärztes fehlte (für den hohen Abrechnungssatz). Auch nachdem ich die Begründung des Artzes nachgereicht hatte, wurde mir der Restbetrag nicht erstattet.
Die DBV ist nur für einen Teil eines Beratungsgesprächs aufgekommen, da die Begründung des Ärztes fehlte (für den hohen Abrechnungssatz). Auch nachdem ich die Begründung des Artzes nachgereicht hatte, wurde mir der Restbetrag nicht erstattet.