Kann ja wohl nicht sein , dass bei einer Übernahme des SF Rabattes (natürlich in Relation des Führerscheinbesitzes) ein Schaden der bereits zur Hochstufung in der Vergangenheit geführt hat nochmals zur SF Berechnung herangezogen wird.
Kann ja wohl nicht sein , dass bei einer Übernahme des SF Rabattes (natürlich in Relation des Führerscheinbesitzes) ein Schaden der bereits zur Hochstufung in der Vergangenheit geführt hat nochmals zur SF Berechnung herangezogen wird.