Die Einreichnung von Rechnungen und Belegen zur Kostenerstattung ist sehr einfach -seitdem die Beihilfestelle auf elektronische Belegeinreichnung umgestellt hat- etwas veraltet. Die Bearbeitung erfolgt sehr zügig -schneller wie bei der Beihilfe-
Die Einreichnung von Rechnungen und Belegen zur Kostenerstattung ist sehr einfach -seitdem die Beihilfestelle auf elektronische Belegeinreichnung umgestellt hat- etwas veraltet. Die Bearbeitung erfolgt sehr zügig -schneller wie bei der Beihilfe-