Wiederholt erst auf großen Druck wurde eine Leistung nacherstattet, die bedingungsgemäß Leistungsbestandteil war. Der erste Sachbearbeiter bediente sich lediglich antrainierter Abwehrretorik, ohne auf Argumente einzugehen. Erst der Hinweis auf rechtliche Überprüfung der Abrechnung führte zu einer Korrektur.
Wiederholt erst auf großen Druck wurde eine Leistung nacherstattet, die bedingungsgemäß Leistungsbestandteil war. Der erste Sachbearbeiter bediente sich lediglich antrainierter Abwehrretorik, ohne auf Argumente einzugehen. Erst der Hinweis auf rechtliche Überprüfung der Abrechnung führte zu einer Korrektur.