In der Regel ist die Bearbeitung zügig.
Weil in der Abrechnung jedoch nicht das jeweilige Datum der erstattten Belege oder nicht einnmal der Monat der eingereiten Belege erkennbar ist, wird Einnachvollziehbarkeit schwer gemacht - bzw. teilweise unmöglich, wenn wiederkehrende Belege in gleicher Betragshöhe zeitlich versetzt wiederholt werden.
In der Regel ist die Bearbeitung zügig.
Weil in der Abrechnung jedoch nicht das jeweilige Datum der erstattten Belege oder nicht einnmal der Monat der eingereiten Belege erkennbar ist, wird Einnachvollziehbarkeit schwer gemacht - bzw. teilweise unmöglich, wenn wiederkehrende Belege in gleicher Betragshöhe zeitlich versetzt wiederholt werden.