Zum wiederholten Male wurden Vorsorgeuntersuchungen gegen den Selbstbehalt gerechnet, obwohl dies im Versicherungsvertrag anders geregelt ist. Die schlichte Häufigkeit dieser "unbeabsichtigten Fehler" läßt nur den Schluß zu, dass hier absichtlich im Rahmen der Leistungsbearbeitung gegen den Vertrag verstoßen wird. Dies könnte man ohne Probleme als *** bezeichnen. Es macht auch keinen Sinn mehr sich über Einzelfälle zu unterhalten, bei 4 von 5 Vorsorgeuntersuchungen ist dies der Fall.
Zum wiederholten Male wurden Vorsorgeuntersuchungen gegen den Selbstbehalt gerechnet, obwohl dies im Versicherungsvertrag anders geregelt ist. Die schlichte Häufigkeit dieser "unbeabsichtigten Fehler" läßt nur den Schluß zu, dass hier absichtlich im Rahmen der Leistungsbearbeitung gegen den Vertrag verstoßen wird. Dies könnte man ohne Probleme als *** bezeichnen. Es macht auch keinen Sinn mehr sich über Einzelfälle zu unterhalten, bei 4 von 5 Vorsorgeuntersuchungen ist dies der Fall.