Zunächst zu Ihrer Bezeichnung des Schadens: Es war kein Brandfall, sondern Einbruchsversuchs-Schaden an zwei Schlössern.
Die Abwicklung war nicht zufriedenstellend, da erst nach sechs Wochen nach Schadensbehebung und mehrmaligen Anrufen die Rechnung des Handwerkers beglichen wurde. Begründung war Krankheit des Mitarbeiters. Da müsste dann noch jemand anderes sich um den Fall kümmern.
Zunächst zu Ihrer Bezeichnung des Schadens: Es war kein Brandfall, sondern Einbruchsversuchs-Schaden an zwei Schlössern.
Die Abwicklung war nicht zufriedenstellend, da erst nach sechs Wochen nach Schadensbehebung und mehrmaligen Anrufen die Rechnung des Handwerkers beglichen wurde. Begründung war Krankheit des Mitarbeiters. Da müsste dann noch jemand anderes sich um den Fall kümmern.