Unkenntnis der Sachbearbeitung. Nach bitte um Diagnoseergänzung wurde eine neue Rechnung eingereicht, inkl. Diagnose und Erläuterung. Diese wurde jedoch nicht sachgerecht geprüft, da die Diagnose immer noch als fehlend angemahnt wurde.
Unkenntnis der Sachbearbeitung. Nach bitte um Diagnoseergänzung wurde eine neue Rechnung eingereicht, inkl. Diagnose und Erläuterung. Diese wurde jedoch nicht sachgerecht geprüft, da die Diagnose immer noch als fehlend angemahnt wurde.