Eingereichte Belege werden sehr schnell und konfliktfrei bearbeitet.
Die Bewertungsstufe 8 ergibt sich aus der Tatsache, dass bei der Antragstellung auf Rückerstattung keine IT-Unterstützung angeboten wird. Hier könnte grundsätzlich auf eingescannte Belege zurückgegriffen werden und, zur Vermeidung eines Mißbrauchs dieser auf Vertrauen basierenden Regelung, für jeden x-ten Antrag, eine Original-Beleg-Anforderung erfolgen. Im Betrugsfall sollte dann als Konsequenz der Ausschluss aus der Versichertengemeinde erfolgen.
Eingereichte Belege werden sehr schnell und konfliktfrei bearbeitet.
Die Bewertungsstufe 8 ergibt sich aus der Tatsache, dass bei der Antragstellung auf Rückerstattung keine IT-Unterstützung angeboten wird. Hier könnte grundsätzlich auf eingescannte Belege zurückgegriffen werden und, zur Vermeidung eines Mißbrauchs dieser auf Vertrauen basierenden Regelung, für jeden x-ten Antrag, eine Original-Beleg-Anforderung erfolgen. Im Betrugsfall sollte dann als Konsequenz der Ausschluss aus der Versichertengemeinde erfolgen.