| 08.02.2019 | 15:24 Uhr VerifiziertBeitragserhöhungen ohne Gegenwert in Form von Leistungserhöhungen bei gleichzeitiger Streichung von Rechnungsposten z.B. Zahnarzt, die vom Zahnarzt nach Prüfung als absolut notwendig erachtet wurden sind keine Basis für eine Weiterempfehlung. Als Versicherungsunternehmen im Gesundheitsbereich ist die AXA nicht nur den Aktionären sondern auch den Versicherten gegenüber verpflichtet, sie erhalten die AXA am Leben, denn ohne sie sind die AXA -aktien wertlos. Der neutrale Gutachter, der zur Begründung der Erhöhung herangezogen wird, eine sehr merkwürdige Methode. Die Neutralität läßt grüßen- auch wenn die AXA von einem Richter vor Gericht davongekommen ist.
Die Vetragsgrundlage mit vielen Seiten Papier, immer wieder neuen Papiermengen total unübersichtlich (vermutlich so gewollt), erzeugt für mich keine Transparenz . Die el. Leistungsberechnung klappt seitens der AXA, ist für den Kunden keine Erleichterung da zu aufwendig. Beitragserhöhungen ohne Gegenwert in Form von Leistungserhöhungen bei gleichzeitiger Streichung von Rechnungsposten z.B. Zahnarzt, die vom Zahnarzt nach Prüfung als absolut notwendig erachtet wurden sind keine Basis für eine Weiterempfehlung. Als Versicherungsunternehmen im Gesundheitsbereich ist die AXA nicht nur den Aktionären sondern auch den Versicherten gegenüber verpflichtet, sie erhalten die AXA am Leben, denn ohne sie sind die AXA -aktien wertlos. Der neutrale Gutachter, der zur Begründung der Erhöhung herangezogen wird, eine sehr merkwürdige Methode. Die Neutralität läßt grüßen- auch wenn die AXA von einem Richter vor Gericht davongekommen ist.
Die Vetragsgrundlage mit vielen Seiten Papier, immer wieder neuen Papiermengen total unübersichtlich (vermutlich so gewollt), erzeugt für mich keine Transparenz . Die el. Leistungsberechnung klappt seitens der AXA, ist für den Kunden keine Erleichterung da zu aufwendig. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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