Abwicklung Schaden eines Wildunfalls. Die erste Bewertung des Schadens erfolgte durch eine Kfz-Meisterwerkstatt. Ich hätte die Bewertung durch einen Kfz-Sachverständigen bevorzugt, wie sich später herausstellte aus gutem Grund. Das beschädigte Fahrzeug wurde von mir verkauft. Im Schadengutachten waren beschädigte Teile nicht aufgeführt. Ein Restwert konnte nicht bestimmt werden, da die Angaben im Gutachten fehlten. Es kam stark verzögert zur Auszahlung lediglich der Teile, die bei der ersten mangelhaften Begutachtung festgestellt wurden.
Abwicklung Schaden eines Wildunfalls. Die erste Bewertung des Schadens erfolgte durch eine Kfz-Meisterwerkstatt. Ich hätte die Bewertung durch einen Kfz-Sachverständigen bevorzugt, wie sich später herausstellte aus gutem Grund. Das beschädigte Fahrzeug wurde von mir verkauft. Im Schadengutachten waren beschädigte Teile nicht aufgeführt. Ein Restwert konnte nicht bestimmt werden, da die Angaben im Gutachten fehlten. Es kam stark verzögert zur Auszahlung lediglich der Teile, die bei der ersten mangelhaften Begutachtung festgestellt wurden.