Erst nach einem 2. Widerspruch erkannte die Versicherung den Schaden an. Die Versicherungsbedingungen im Bereich Tierbiß sind unzureichend definiert . Die anatomische Beschreibung des Vogelschnabels brachte die Erkenntnis , dass es sich um einen Tierbiß handelt .
Erst nach einem 2. Widerspruch erkannte die Versicherung den Schaden an. Die Versicherungsbedingungen im Bereich Tierbiß sind unzureichend definiert . Die anatomische Beschreibung des Vogelschnabels brachte die Erkenntnis , dass es sich um einen Tierbiß handelt .