| 10.09.2018 | 11:56 Uhr VerifiziertHomöopathische Mittel, die zu einem deutlichen Beschwerdenrückgang einer Erkrankung führen, werden nicht erstattet. Klassische Medikamente, die zugelassen sind, ein z.T. ***faches kosten, würden anstandslos erstattet, selbst wenn sie im konkreten Fall nicht helfen würden, sondern sinnlos wären. Wenn ein Mittel nachweisbar die Beschwerden reduziert, muss eine Krankenkasse das erstatten, denn es erspart ihr erhebliche Kosten für die schulmedizinischen Mittel. Das gebietet allein schon die Verpflichtung zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen. Keine Patientin und kein Patient nimmt freiwillig Medikamente ein, die ihm nicht helfen. Wenn die DBV bei ihrer Erstattungspraxis so handelt, steht dahinter ein veraltetes Denken. EINE KRANKENKASSE, DIE SO DENKT, IST ÜBERFLÜSSIG, *** !! Homöopathische Mittel, die zu einem deutlichen Beschwerdenrückgang einer Erkrankung führen, werden nicht erstattet. Klassische Medikamente, die zugelassen sind, ein z.T. ***faches kosten, würden anstandslos erstattet, selbst wenn sie im konkreten Fall nicht helfen würden, sondern sinnlos wären. Wenn ein Mittel nachweisbar die Beschwerden reduziert, muss eine Krankenkasse das erstatten, denn es erspart ihr erhebliche Kosten für die schulmedizinischen Mittel. Das gebietet allein schon die Verpflichtung zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen. Keine Patientin und kein Patient nimmt freiwillig Medikamente ein, die ihm nicht helfen. Wenn die DBV bei ihrer Erstattungspraxis so handelt, steht dahinter ein veraltetes Denken. EINE KRANKENKASSE, DIE SO DENKT, IST ÜBERFLÜSSIG, *** !! Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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