| 24.08.2018 | 17:43 Uhr VerifiziertMeine Unzufriedenheit bezieht sich insbesondere darauf, dass die DBV mir Leistungen der ambulanten Heilbehandlung nur noch eingeschränkt erstatten will, obwohl ich seit über 25 Jahren einen Zuschlag auf meinen Krankenversicherungstarif aufgrund einer chronischen Erkrankung entrichten muss, der sich zuletzt auf fast € *** pro Monat belief. Dabei dienen die von mir in Anspruch genommenen Behandlungen der Stabilisierung meines Gesundheitszustandes, was erwartbar deutlich höherer Behandlungskosten, z.B. durch stationäre Krankenhausaufenthalte ggfs. mit Operationen, vermeidet. Zur Begutachtung seitens der DBV wurden in diesem Zusammenhang im Übrigen zwei Mediziner herangezogen, deren Fachgebiete weit abseits der mich betreffenden gesundheitlichen Problematik liegen. Diese Angelegenheit hat für mich zu erheblichem Aufwand und Ärger geführt! Meine Unzufriedenheit bezieht sich insbesondere darauf, dass die DBV mir Leistungen der ambulanten Heilbehandlung nur noch eingeschränkt erstatten will, obwohl ich seit über 25 Jahren einen Zuschlag auf meinen Krankenversicherungstarif aufgrund einer chronischen Erkrankung entrichten muss, der sich zuletzt auf fast € *** pro Monat belief. Dabei dienen die von mir in Anspruch genommenen Behandlungen der Stabilisierung meines Gesundheitszustandes, was erwartbar deutlich höherer Behandlungskosten, z.B. durch stationäre Krankenhausaufenthalte ggfs. mit Operationen, vermeidet. Zur Begutachtung seitens der DBV wurden in diesem Zusammenhang im Übrigen zwei Mediziner herangezogen, deren Fachgebiete weit abseits der mich betreffenden gesundheitlichen Problematik liegen. Diese Angelegenheit hat für mich zu erheblichem Aufwand und Ärger geführt! Würde Bank weiterempfehlen Nein |




Verifiziert


