| 12.08.2018 | 11:35 Uhr VerifiziertDas Management der 2 Hagelschäden war eine Katastrophe. Obwohl ich schriftlich eine Instandsetzung gewünscht habe, wurden die Hagelschäden ohne Rückfrage einfach fiktiv unter Einbehalt der Mehrwertsteuer abgerechnet und eine sofortige und unberechtigte Meldung an das *** ist erfolgt. Zudem wurde für den Einbehalt der MwSt. eine falsche Begründung angegeben. Die gesetzliche Regelung nach BGB *** bezieht nur auf die Schadensersatzpflicht. Der Einbehalt bei fiktiver Abrechnung von Kaskoschäden ist in den ***, Stand 01.05.2013, unter Punkt *** geregelt. Der Gutachter hat sich erst 6 Wochen gemeldet und das Gutachten bei schlechtem Licht und strömenden Regen unter dem Carport erstellt!!! Ich wiederhole nicht, was die Werkstatt über den Gutachter gesagt hat. Erst nach Intervention bei der Generalvertretung *** zeichnete sich eine Lösung ab, leider nicht nach dem von der DBV beworbenen Service 360 Grad bei Kaskoschäden. Das Management der 2 Hagelschäden war eine Katastrophe. Obwohl ich schriftlich eine Instandsetzung gewünscht habe, wurden die Hagelschäden ohne Rückfrage einfach fiktiv unter Einbehalt der Mehrwertsteuer abgerechnet und eine sofortige und unberechtigte Meldung an das *** ist erfolgt. Zudem wurde für den Einbehalt der MwSt. eine falsche Begründung angegeben. Die gesetzliche Regelung nach BGB *** bezieht nur auf die Schadensersatzpflicht. Der Einbehalt bei fiktiver Abrechnung von Kaskoschäden ist in den ***, Stand 01.05.2013, unter Punkt *** geregelt. Der Gutachter hat sich erst 6 Wochen gemeldet und das Gutachten bei schlechtem Licht und strömenden Regen unter dem Carport erstellt!!! Ich wiederhole nicht, was die Werkstatt über den Gutachter gesagt hat. Erst nach Intervention bei der Generalvertretung *** zeichnete sich eine Lösung ab, leider nicht nach dem von der DBV beworbenen Service 360 Grad bei Kaskoschäden. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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