Eine Abrechnung über € ***,- um ***,- aus Formalgründen ohne vorherige Rückfrage beim Versicherer zur Klärung des Sachverhaltes zu kürzen hat mit einem gutem Verhältnis zwischen Versicherer und einem schwer erkrankten Versicherten nur wenig tuen.
Eine Abrechnung über € ***,- um ***,- aus Formalgründen ohne vorherige Rückfrage beim Versicherer zur Klärung des Sachverhaltes zu kürzen hat mit einem gutem Verhältnis zwischen Versicherer und einem schwer erkrankten Versicherten nur wenig tuen.