Der Zeitraum von der Einreichung der Belege bis zur erfolgten Abrechnung betrug mehr als 21 Tage. Bei Zahlungsfristen der Ärzte von z. T. 14 Tagen ist das eigentlich nicht hinnehmbar.
Der Zeitraum von der Einreichung der Belege bis zur erfolgten Abrechnung betrug mehr als 21 Tage. Bei Zahlungsfristen der Ärzte von z. T. 14 Tagen ist das eigentlich nicht hinnehmbar.