Bei nachträglicher Feststellung von Schäden und Kosten welche durch den den Versicherungsfall realistisch sind, wird auf die Festlegung der Summe kurz nach dem Schadensfall verwiesen. Somit bleiben die nachträglichen Kosten am Versicherten hängen!
Bei nachträglicher Feststellung von Schäden und Kosten welche durch den den Versicherungsfall realistisch sind, wird auf die Festlegung der Summe kurz nach dem Schadensfall verwiesen. Somit bleiben die nachträglichen Kosten am Versicherten hängen!