Von einer schnellen Erledigung kann man überhaupt nicht sprechen. Dieser Fall geht in die Guinness-Buch der Rekorde, dass es am längsten gedauert hat. Wenn man so eine unehrliche und uneinsichtige Unfallgegnerin hat, die bei der Polizei behauptet, dass sie nur 30 km/h gefahren wäre, dabei ist sie tatsächlich 58 km/h gefahren, ist es leider so.
Von einer schnellen Erledigung kann man überhaupt nicht sprechen. Dieser Fall geht in die Guinness-Buch der Rekorde, dass es am längsten gedauert hat. Wenn man so eine unehrliche und uneinsichtige Unfallgegnerin hat, die bei der Polizei behauptet, dass sie nur 30 km/h gefahren wäre, dabei ist sie tatsächlich 58 km/h gefahren, ist es leider so.