Nach einem ärztlichen Gutachten, wurde die von mir als zu gering eingeschätzte Entschädigungumgehend auf mein Konto überwiesen. Das Gutachten liegt mir aber noch nicht vor.
Es wurde vereinbart, dass ich ein zweites Gutachten einholen kann.
Nach einem ärztlichen Gutachten, wurde die von mir als zu gering eingeschätzte Entschädigungumgehend auf mein Konto überwiesen. Das Gutachten liegt mir aber noch nicht vor.
Es wurde vereinbart, dass ich ein zweites Gutachten einholen kann.