Skip to main content

Steuererklärung mit Steuererklärern

Posted in:
Autor: BankingCheck Evgenia
Veröffentlicht am: Donnerstag 25 April 2019

Steuererklärung 2018

 

Digitale Steuerberater sind moderne, praktische Dienstleister und helfen eine Steuererklärung unkompliziert und schnell zu erledigen. Einen professionellen Steuerberater ersetzen digitale Namensvetter zwar nicht, bieten dafür aber eine enorme Hilfe für alle, die ihre Steuererklärung selber machen möchten.

Steuererklärung digital zu erledigen ist zur Normalität unseres Alltags geworden. Bereits seit zwei Jahren akzeptiert die Finanzbehörde nur in Ausnahmefällen eine Steuererklärung in Papierform und stellt das kostenlose Programm Elster den Steuerzahlern zur Verfügung. Trotzdem fremdeln viele Nutzer mit der digitalen Version von grünen Papierformularen vom Finanzamt. Die Bedenken sind auch verständlich. Man teilt schließlich zahlreiche sensible Daten direkt im Internet via Online-Formular mit, die Abgabe der Steuererklärung erfolgt dann offiziell und verbindlich per Mausklick. Da will niemand einen Fehler machen. Daher ist es nachvollziehbar, dass die Steuerzahlen nach Hilfe suchen und sie werden auch fündig – im Internet.

Bis 1.000 Euro Steuererstattung

Lohnt sich der Aufwand? Auf jeden Fall! Die so oft in den Medien kommunizierte Zahl von 974 Euro ist die durchschnittliche Steuererstattung von Arbeitnehmern, die eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch für die Arbeitnehmer, die gar nicht dazu verpflichtet sind. Statistisch betrachtet: In neun von zehn Fällen gibt es eine Steuererstattung vom Finanzamt. Also warum Geld verschenken? 

Was kann man absetzten?

Grundsätzlich kann man alle berufsbezogenen Kosten, die privat gezahlt wurden, absetzten. Die Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeit zählen auch dazu. Allein mit den Fahrkosten überschreiten viele Steuerpflichtige die Arbeitnehmerpauschale von 1.000 Euro. Weitere berufliche Kosten, wie professionelle Literatur, Ausgaben für die Weiterbildung, Berufskleidung und deren Reinigung und vieles mehr werden in der Steuererklärung als Werbungskosten zusammengefasst und rückerstattet. Sogar Promotionskosten erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an, wenn sie beruflich veranlasst sind.

Außergewöhnliche Belastungen

Private Ausgaben sind generell nicht absetzbar. Doch es gibt auch hier Ausnahmen. Krankheitskosten gelten als außergewöhnliche Belastungen. Die Regel gilt aber für Beträge oberhalb der einkommensabhängigen zumutbaren Belastung.

Putzhilfe, Handwerker, Hausmeister

Private Ausgaben mit Beleg für Putzhilfe, Handwerker oder auch Hausmeister und Winterdienst gehören auch in die Steuererklärung. Der Steuerzahler bekommt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuerermäßigung vom Amt zurück. Aber es gilt ausschließlich für Dienstleistungen, die direkt vor Ort des Steuerzahlers erledigt wurden. 

Wann ist es soweit? 

Die Abgabefristen für die Steuererklärung wurden zugunsten der Steuerzahler verschoben. So soll die Steuererklärung für das Jahr 2018 spätestens bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden. Früher war die Frist der 31. Mai gewesen.

Für eine freiwillige Steuererklärung hat man vier Jahre Zeit. Also für das Jahr 2018 muss die freiwillige Steuerklärung bis spätestens 2023 bei Finanzamt angekommen sein.

Elster für die Profis

Das kostenlose Programm vom Finanzamt – Elster – bietet die Möglichkeit an, Steuererklärung direkt im Browser zu erledigen. Die Verbraucher müssen sich erstmal registrieren und das kann bis zu zwei Wochen dauern. Die Absicherung des Benutzerkontos erfolgt über Signaturkarte, Zertifikatsdatei oder Sicherheitsstick. 

Hat man die erste Sicherheitshürde genommen, landet man bei den altbekannten grünen Formularen – nur in digitaler Form. Denn wie einst die Papiervordrucke leisten die Programme der Finanzverwaltung wenig Hilfe für Verbraucher. Die Elster-Programme eignen sich vor allem für die Steuerzahler, die schon mit den amtlichen Vordrucken vom Finanzamt gut zurechtkamen.

Digitale Steuererklärer für alle

Diese Lücke schließen jetzt die sogenannten Digitalen Steuerberater. Für diese Anbieter ist die Kundenzufriedenheit und die Weiterempfehlung Gold wert. Daher ist der Service optimal auf die Kundenwünsche zugeschnitten.

Was können diese Online-Dienste, was das Finanzamt nicht kann? 

Die neuen Finanzdienstleister sind die digitale Steuererklärer für jedermann. Relevante Sachverhalte werden vom Beamtendeutsch in die verständliche Sprache übertragen und nicht nur das. Zum Beispiel führt bei SteuerGo und Smartsteuer das Programm in Form eines Interviews in wenigen Schritten durch die Steuererklärung. 

Mithilfe von digitalen Steuerberater-Technologien lässt sich die Steuererklärung unkompliziert ohne Installation oder Downloads von Programmen direkt online erstellen. Der Anbieter steuererklärung.de macht die Steuererklärung für alle seine Nutzer so einfach, dass die jährliche Pflicht in nur 15 Minuten erledigt werden kann. Bei Lohnsteuer Kompakt werden Daten elektronisch oder mit ausgefüllten Formularen direkt an das Finanzamt übermittelt. Die digitalen Assistenten kennen genau die geltenden Bestimmungen und geben automatisch individuelle Steuertipps für ihre Nutzer. Kostenlose Ratgeber und Hilfe-Videos stehen zusätzlich den Nutzern zur Verfügung. 

Welcher Anbieter ist der Beste?

Die Kundenzufriedenheit mit diesen Online-Diensten steigt jährlich. Für welchen digitalen Steuerberater man sich schließlich entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. Ein Blick in die aktuellen und authentischen Erfahrungsberichte direkt von Kunden lohnt sich immer. Laut den letzten Bewertungen können die jährlichen Pflichten nicht nur Geld einbringen, sondern auch Spaß machen.

Am 6. Juni 2019 werden die besten Anbieter in der Kategorie „Digitaler Steuerberater“ mit BankingCheck Award ausgezeichnet. Ab dem 7. Juni werden die Gewinner auf dieser Seite veröffentlicht. 

Übrigens: Den besten digitalen Steuerberater erkennt man an einem BankingCheck Siegel.